Kirchliche Hochzeit – die Trauung

Zwei Liebende sagen „Ja“ zueinander und beschließen kirchlich zu heiraten. Die kirchliche Trauung stellt die Hochzeit in einen größeren Rahmen: Das Paar stellt sein „Ja“ unter den Segen Gottes. Aus dem Blickwinkel des Paares kann man es auch es so sagen: „Wir trauen uns eine Menge zu, aber nicht alles – darum vertrauen wir darauf, dass Gott uns begleitet.“

Online Anfrage: Gottesdienst zur Trauung

Ja, wir wünschen uns eine kirchliche Hochzeit: Online-Anfrage hier

Wer heiratet, hat sich entschieden, miteinander durchs Leben zu gehen – auch wenn man nicht wissen kann, was alles kommen wird. Das „Ja“ gilt für eine unbekannte Zukunft. Dazu bringen beide Partner*innen etwas mit: ihre Liebe zueinander und auch ihre Erfahrungen aus schwierigeren Tagen. Auch Persönliches kann im Gottesdienst zum Ausdruck kommen. Ob und wie das geschehen soll, wird vorher besprochen. In Absprache mit der Pfarrer*in können auch Angehörige den Gottesdienst mitgestalten.

In der Traupredigt richtet der Pfarrer / die Pfarrerin persönliche Worte an das Paar und bindet auch den ausgewählten Trauspruch ein. Zur kirchlichen Trauung gehört natürlich das „Ja-Wort“, das gegenseitige Trauversprechen, der Ringtausch und der Segen für das Paar.

Wenn ein Paar sich evangelisch trauen lassen möchte, muss mindestens ein*e Partner*in Mitglied der evangelischen Kirche sein. Zuständig sind zunächst die Pfarrer*innen der eigenen Kirchengemeinde. (Wer sich nicht sicher ist, findet hier im Straßenverzeichnis seine*n Pfarrer*in.) Nach Absprache kann der Gottesdienst auch in einer anderen als der Gemeindekirche stattfinden. Es ist auch möglich, andere Pfarrer*innen, die man kennt, um die Trauung bitten. Wer sich außerhalb seiner Heimatgemeinde trauen lässt, benötigt ein so genanntes „Dimissoriale“. Diese Bescheinigung bekommt man über sein jeweiliges Gemeindebüro in der Wohnsitzgemeinde.

Trauung für alle: In der Rheinischen Landeskirche, zu der die evangelischen Gemeinden in Mülheim an der Ruhr gehören, werden gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare gleichermaßen getraut. Auch der erneuten Trauung nach einer Scheidung steht nichts im Wege. Vor der kirchlichen Trauung sollte jeweils die standesamtliche Eheschließung stehen.

Die Trauung an sich kostet nichts. Es kann jedoch sein, dass Kosten anfallen, wenn eine andere Kirche genutzt wird oder es besondere Wünsche an die musikalische Gestaltung, Blumenschmuck, etc. gibt.

Manche Paare wünschen sich, die Trauung mit der Taufe ihres Kindes zu verbinden. Dafür haben sich mit der Zeit eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie Ihre*n Pfarrer*in gerne darauf an.

Der Trauspruch ist eine „biblische Überschrift“ über dem gemeinsamen Leben. Paare suchen sich  nach Rücksprache mit Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer ihren Trauspruch selbst aus. Unter www.trauspruch.de gibt es eine umfassende Sammlung möglicher Trausprüche.

Ein YouTube-Video der Reihe #kircheerklärt beschäftigt sich mit der Hochzeit:

 

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