Hier finden Sie die Gottesdiensttermine in unseren Kirchengemeinden. Bitte helfen Sie mit, die nötigen Regeln zum Infektionsschutz einzuhalten.
mehr
für den 23.01.2021
So spricht der HERR:Es soll meine Freude sein, ihnen Gutes zu tun.
Jeremia 32,41
mehrLand NRW ruft auf: KiTa-Besuch einschränken
Ab dem 11. Januar 2021 arbeiten die KiTas im eingeschränkten Pandemiebetrieb, das heißt die Betreuungszeiten werden um zehn Stunden verringert.
Prinzipiell bestehen bleibt der dringende Appell, die Kinder nur in die Einrichtung zu bringen, wenn die Betruung dringend benötigt wird.
Um Kinder zu Hause betreuen zu können, haben beide Elternteile 2021 Anspruch auf 20 (anstelle bisher zehn) "Kinderkrankentage". Dazumüssen die Kinder nicht erkrankt sein, die Regelung soll helfen, Betreuung zu ermöglichen. Informationen des Ministeriums dazu git es hier: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20210121_offizielle_information_kinderkrankentage.pdf
Das NRW-Ministeriums für Kinder und Familie gibt in seinem Schreiben vom 7. Januar 2021 folgende Leitlinien bekannt:
- Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
- Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheidensie eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung ist unzulässig.
- Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.
- Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten oder eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
- Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. (…) (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht um-gesetzt werden.
- Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um zehn Wochenstunden eingeschränkt. Träger können auch entscheiden, mehr Betreuungszeiten anzubieten.
08.01.2021
© 2021, Evangelischer Kirchenkreis an der Ruhr
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung